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Zeitumstellung Deutschland

Seit dem 29.10.2023 befinden wir uns in der Winterzeit.

Hierbei wurde die Uhr um eine Stunde von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt.

Trotz EU-Beschluss: Ende der Zeitumstellung nicht in Sicht !

Abschaffung der Zeitumstellung im Jahr 2021

Das EU-Parlament hat ein Ende der Zeitumstellung im Jahr 2021 befürwortet.
Für die tatsächliche Abschaffung muss allerdings noch ein Kompromiss mit den Mitgliedsstaaten erzielt werden.

Das EU-Parlament hat für eine Abschaffung der Zeitumstellung ab dem Jahr 2021 gestimmt.
410 der Abgeordneten in Straßburg stimmten dafür, 192 dagegen. 51 enthielten sich der Stimme.

Mit der Zustimmung folgte das Parlament einer Empfehlung des Verkehrsausschusses.

Normalzeit auf Sommerzeit
Frühling: (Vor) Umstellung von
Normalzeit auf Sommerzeit Sommerzeit auf Normalzeit
Herbst: (Zurück) Umstellung von
Sommerzeit auf Normalzeit

Warum die Zeitumstellung ?


In den Ländern der Europäischen Union wurde die Zeitumstellung von der Normalzeit auf die Sommerzeit im Jahr 1980 wieder eingeführt. Als wichtiger Grund galt die Überzeugung, durch eine bessere Nutzung des Tageslichts Energie sparen zu können. Diese Überlegung war insbesondere noch eine Nachwirkung aus der Zeit der Ölkrise in Deutschland 1973. Ein weiterer Grund war zudem die Anpassung an Nachbarländer, die diese Regelung schon früher eingeführt hatten. Die Bundesrepublik und die DDR führten die Sommerzeit zugleich ein, dies sollte einer Harmonisierung dienen. In der DDR regelte die Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 31. Januar 1980 die Umstellung.

In Deutschland wird die Zeitumstellung durch das Zeitgesetz geregelt. Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Zum Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Zum Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.

Für die technische Umsetzung der Zeitumstellungen ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zuständig. Die PTB programmiert die impulsgebenden Atomuhren in Braunschweig. Diese gleicht die Atomuhrzeit mit der Uhr am Langwellensender DCF77 in Mainflingen bei Frankfurt (Main) ab, der von dort Zeitsignale ausstrahlt. Sie gehen an alle öffentlichen und privaten Funkuhren, an die Steuertechnik von Kraft- und Umspannwerken, Anlagen der Flugsicherung und rund 50.000 Verkehrsampeln.

Die Zeitdifferenz zur Weltzeit UTC (früher Greenwich Mean Time GMT) beträgt während der Sommerzeit +2 Stunden, während der Normalzeit +1 Stunde.
Gesetz Sommer/Winterzeit - Jetzt gilt folgende Regelung:

Verordnung vom 12.07.2001 , veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35:
Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
§ 2
(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§ 3
Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 2001


Video zur Sommer- oder Winterzeit - Was ist besser?